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Die Organe der "TSV Boulefreunde" sind die Mitgliederversammlung und die Abteilungsleitung. Die Mitgliederversammlung ist generell öffentlich abzuhalten, und muss spät. bis zum Ende eines Jahres erfolgen. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Bouleabteilung des TSV Georgsdorf 1958 e.V.
Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der vertretenen Stimmen beschlussfähig. Bei Abstimmungen und Wahlen genügt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Jedes Mitglied hat eine Grundstimme. Das Mitglied kann seine Stimme auch durch ein bevollmächtigtes Mitglied abgeben. Eine Person kann maximal ene Stimme eines anderen Mitglieds vertreten.
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