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Mitgliederversammlung
Die Organe der "TSV Boulefreunde" sind die Mitgliederversammlung und die Abteilungsleitung. Unsere Mitgliederversammlung wird generell öffentlich abzuhalten, und muss spätestens bis zum Ende eines Jahres erfolgen.
Stimmberechtigt sind die Mitglieder der Bouleabteilung des TSV Georgsdorf.
Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der vertretenen Stimmen beschlussfähig. Bei Abstimmungen und Wahlen genügt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Jedes Mitglied hat eine Grundstimme. Das Mitglied kann seine Stimme auch durch ein bevollmächtigtes Mitglied abgeben. Eine Person kann maximal eine Stimme eines anderen Mitglieds vertreten.

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